PKV
Warum können die privaten Krankenversicherungen ihre vergleichsweise so günstigen Leistungen in einer Zeit der ständigen Beitragserhöhungen so günstig anbieten? Dies beruht daher, weil sie jedem Beitragswilligen vorher ganz genau auf ganz bestimmte Risiken prüfen , d. h. in der Regel werden chronisch Kranke von vornherein schon nicht aufgenommen. Wer in die PKV eintreten will, und bei der Aufnahme eine Krankheit oder ein nachgefragtes Krankheitsrisiko nicht angibt, muss damit rechnen, dass die Kasse sich weigert die Kosten zu übernehmen, aber nicht genug damit, sie behält sich auch vor, dem Kunden wegen „vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung“ zu kündigen. Dies bedeutet also für einen Versicherten, wenn er durch vorsätzliche oder fahrlässiges Verschweigen eine bestehende Krankheit bei Antragsstellung in die PKV verschweigt, was zum einem mit einer nachträglichen Beitragserhöhung verknüpft werden kann, aber auch einen Leistungsausschluss für die betreffende Erkrankung sowie im schlimmsten Fall mit der Kündigung des aktuellen Tarifes. Die gleichen Folgen treten aber nicht nur beim Verschweigen einer Krankheit ein, sondern auch bei unvollständigen oder unwahren Angaben zum Gesundheitszustand. Kann der Versicherer einen Mitglied Arglist oder Vorsatz nachweisen kann er innerhalb von 10 Jahren noch vom Vertrag zurücktreten.
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